Psychotherapeutische Praxen Freiburg



Psychotherapie-Richtlinien
der Gesetzlichen Krankenversicherungen,

Regelungen der Privaten Krankenversicherungen

Beihilfebestimmungen


Psychotherapeutische Behandlungen sind seit etwa 1970 von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistungen, dann auch von Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen.
Das war Folge einer großangelegten Untersuchung, die zeigte, dass Menschen, die eine Psychotherapie gemacht hatten, im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung geringere Arztkosten hatten, geringere Medikamentenkosten, weniger Krankenhausaufenthalte und weniger Krankheitstage im Jahr. - Die Untersuchung wurde Jahrzehnte später mit moderneren Methoden wiederholt; mit gleichem Ergebnis.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die von der Psychoanalyse abgeleiteten Psychotherapie - Verfahren (ebenso wie die hier nicht durchgeführte Verhaltenstherapie) sind im Unterschied zu sonstigen Verfahren wissenschaftlich und von den gesetzlichen Richtlinien (SGB V) anerkannt.

Nach einem festgelegten Antragsverfahren mit schriftlichen Anträgen an einen unabhängigen Fachgutachter (keine persönliche Vorstellung!) werden die Kosten von den gestzlichen Krankenkassen übernommen, sofern der Psychotherapeut entsprechend ausgebildet ist und eine Kassenzulassung erhalten hat.

Bei gesetzlich Versichertenr führen die Therapeutin oder der Therapeut am Anfang zunächst psychotherapeutische Sprechstunden (bis zu 6 x 25 Minuten oder 3 x 50 Minuten) durch.
Danach können noch bis zu 4 Probesitzungen mit dem Therapiesuchenden folgen. Man
entscheidet dann gemeinsam mit dem Patienten, ob eine Therapie erforderlich ist, welche in Frage kommt - und auch, ob sie oder er für den Patienten eeignete Therapeuten sind. Danach erst stellt werden erforderliche Anträge gestellt.

Es gibt noch die Möglichkeit einer Akutbehandlung von 12 Sitzungen.

Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen:
Analytische Psychotherapie:
Einzelbehandlung: 80 - 240, max. 300 Std. / 2 - 3 Sitzungen pro Woche
Gruppentherapie: 80 - 120, max. 150 Std. / 1 - 2 Doppelstunden pro Woche

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Einzelbehandlung: 50 - 80, max. 100 Std. / 1 Sitzung pro Woche
Gruppentherapie: 40 - 60, max. 80 Std. / 1 Doppelstunde pro Woche

Kurzzeittherapie (KZT 1 und 2):
KZT 1 von 12 Stunden
KZT 2 von weiteren 12 Stunden

Analytische Paartherapie und analytische Familientherapie sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen demnach selbst bezahlt werden.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen haben eigene Vertragsregelungen.

Seit Jahren bestehende, alte Verträge haben manchmal Vereinbarungen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen ähneln, einschließlich des Antragsverfahrens mit einem unabhängigen Fachgutachter. Allerdings liegen da die maximalen Leistungen wie bei der Beihilfe (siehe unten) etwas niedriger als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
In neueren Verträgen sind die Leistungen erheblich reduziert oder für niedrigere Versicherungsbeiträge gar ausgeschlossen.

(Stellen Sie sich vor, es gäbe Vertragsregelungen, die die Behandlung von Beinbrüchen ausschließt. - Das gäbe einen Aufschrei in der Öffentlichkeit. - Nicht so, wenn es um Psychotherapie geht!)

Es ist also erforderlich, sich seine Vertragsbedingungen anzuschauen und sie zur Klärung eventuell mit dem Therapeuten zu besprechen.

Beihilferegelungen

Die Beihilferegelungen des Bundes, der Länder und Kommunen wie auch der Kirchen beinhalten eine Kostenübernahme psychotherapeutischer Behandlungen. Anerkannt sind auch hier die Behandlungsverfahren, die von der Psychoanalyse abgeleitet sind wie auch die Verhaltenstherapie.
Allerdings werden aus formalen Gründen nicht alle Psychotherapeuten akzeptiert, die von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.

Das Antragsverfahren mit schriftlichem Antrag an einen unabhängigen Fachgutachter entspricht im Wesentlichen dem der gesetzlichen Krankenkassen. (siehe oben)

Der Leistungsumfang liegt bei
analytischer Psychotherapie in Einzelbehandlung bei max.240 Stunden;
bei analytischer Gruppenpsychotherapie bei max. 120 Stunden;
für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Einzelbehandlung bei 80 Stunden.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sind also hinsichtlich der Psychotherapie "schlechter" gestellt als gesetzlich Versicherte.

Unterlagen für das Antragsverfahrenkönnen können bei der zuständigen Beihilfestelle angefordert werden.